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Aktualisierungen

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Tabellen
Unternehmensinsolvenzstatistik 2010 (letzte Aktualisierung: 30.08.2010)
Unternehmensinsolvenzstatistik 2010

Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis): In den ersten fünf Monaten 2010 meldeten die deutschen Amtsgerichte 13.716 Unternehmensinsolvenzen. Das waren 2,7 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2009.

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Studien
Handelsfinanzierung (letzte Aktualisierung: 04.08.2010)
Handelsfinanzierung

Die Finanzierung von Handelsgeschäften durch Akkreditive dürfte in diesem Jahr wieder anziehen. Das ist das Ergebnis der Studie „Rethinking Trade Finance 2010“ der International Chamber of Commerce (ICC). Für die Studie wurden weltweit 161 Banken aus 75 Ländern befragt. Sie ist die Follow-Up Studie zu zwei ähnlichen Befragungen der ICC im März und September 2009. Partner der Studie sind unter anderem die Welthandelsorganisation (WTO), verschiedene Entwicklungsbanken, der Finanzdienstleister SWIFT sowie die Berner Union.

Die Handelsfinanzierung hatte im Jahr 2009 stark gelitten. Die Aussichten für 2010 sind verhalten positiv. Vor allem neue Kapitalvorschriften könnten die Marktversorgung gefährden. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Dezember 2009 Vorschläge für neue Regeln vorgelegt, die Ende 2010 beschlossen und von 2012 an eingeführt werden sollen. Die neuen Vorschläge des Baseler Ausschusses sehen vor, dass risikoarme Handelskredite, z.B. bei Eigenkapitalunterlegung, dieselben Anforderungen erfüllen müssen wie andere, höher risikobehaftete Kredite. Die vollständige Studie finden Sie hier als pdf.

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Mustertexte
Musterformular für den Abschluss eines Werkvertrages (letzte Aktualisierung: 04.08.2010)
Musterformular für den Abschluss eines Werkvertrages

Durch einen Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines individuellen Werkes und der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Es wird keine Tätigkeit, sondern ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet. Das nachfolgende Dokument enthält eine Mustervorlage, mit der betriebsintern geprüft werden kann, ob die Bedingungen für den Abschluss eines Werkvertrages vorliegen.

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Mustertexte
Muster einer Fertigstellungsbescheinigung für einen Werkvertrag (letzte Aktualisierung: 04.08.2010)
Muster einer Fertigstellungsbescheinigung für einen Werkvertrag

Durch Vorlage einer gutachterlichen Fertigstellungsbescheinigung kann der Werkunternehmer die Fälligkeit seiner Werklohnforderung herbeiführen. Ein Gutachter muss hierzu bescheinigen, dass die bestellte Werkleistung hergestellt wurde und frei von für ihn erkennbaren oder vom Besteller behaupteten Mängeln ist. Wie eine solche Fertigstellungsbescheinigung aussehen kann, zeigt beispielhaft das nachfolgende Dokument.

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Aktuell in der Diskussion: Vorschläge für Basel III (letzte Aktualisierung: 30.07.2010)
Aktuell in der Diskussion: Vorschläge für Basel III

Bereits im Dezember 2009 hat der Baseler Ausschuss (Basel Committee on Banking Supervision) in zwei Konsultationspapieren Vorschläge zur Überarbeitung der Eigenmittelanforderungen für Banken vorgelegt. Bis Ende April 2010 hatten Branchenvertreter Gelegenheit, zu den geplanten Reformen Stellung zu nehmen. Auch das EU-Parlament führte Anhörungen durch. Der dokumentierte Widerstand, insbesondere aus Deutschland und Frankreich, war so groß, dass das EU-Parlament sich den Bedenken angeschlossen hat. Gemeinsam mit US-Finanzminister Timothy Geithner machen sich die Europäer für zehnjährige Übergangsfristen stark, die ein Wirksamwerden von Basel III unabsehbar hinauszögern würden. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der geplanten Neuregelungen und der Diskussion.

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Tabellen
Tabelle mit der Entwicklung der gesetzlichen Verzugszinsen von 01.05.2000 bis 31.12.2010 (letzte Aktualisierung: 05.07.2010)
Tabelle mit der Entwicklung der gesetzlichen Verzugszinsen von 01.05.2000 bis 31.12.2010

Erneut ist keine Änderung des Zinssatzeserfolgt. Der Basiszinsatz beträgt weiterhin 0,12 Prozent.

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Rechtsquellen
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (letzte Aktualisierung: 21.06.2010)
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) finden sich Übergangsregeln für die bestehenden Erlaubnisse nach dem Rechtsberatungsgesetz. Gemäß § 1 Abs. 1 RDGEG erlöschen behördliche Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten von Erlaubnisinhabern nach dem Rechtsberatungsgesetz, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, mit Ablauf des Jahres 2008, wenn sie bis zum 31. Dezember 2008 die Registrierung nach § 13 RDG beantragt haben. Das Einführungsgesetz enthält neben den Übergangsvorschriften für Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz Regelungen über die Vergütung registrierter Personen nach dem RDG. Die aktuelle Fassung des Einführungsgesetzes zum RDG finden Sie im nachfolgenden pdf.

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Rechtsquellen
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (letzte Aktualisierung: 21.06.2010)
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist am 01.07.2008 in Kraft getreten und regelt die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Es löst das aus dem Jahre 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ab. Im RDG werden die Möglichkeiten und Grenzen zur Rechtsberatung oder Erbringung sonstiger Rechtsdienstleistungen durch Nichtjuristen neu geregelt. Das Beratungsmonopol der Rechtsanwaltschaft bleibt zwar grundsätzlich beibehalten. Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, dürfen aber nun auch von Nichtjuristen ausgeübt werden. Die aktuelle Fassung des Rechtsdienstleistungsgesetzes finden Sie im nachfolgenden pdf.

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Studien
EU-Studie über nationale Regelungen für Vor-Insolvenz, frühzeitiges Eingreifen, Sanierung und Liquidationsmaßnahmen bei Banken (letzte Aktualisierung: 21.06.2010)
EU-Studie über nationale Regelungen für Vor-Insolvenz, frühzeitiges Eingreifen, Sanierung und Liquidationsmaßnahmen bei Banken

Die Europäische Kommission hat am 24. April 2010 den Abschlußbericht ihrer Studie über „Pre-insolvency - Early intervention – Reorganization – Liquidation“ veröffentlicht. Untersucht werden in der Studie einmal die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden in den Mitgliedsstaaten der EU, im Falle einer drohenden Bankeninsolvenz frühzeitig intervenieren zu können. Auch die Wirksamkeit der zur Verfügung stehenden Instrumente wird analysiert. Fazit: In den meisten Mitgliedsstaaten ist unterschiedlich definiert, wann eine Intervention erfolgt und die Aufsichtsbehörden sind instrumentell nicht in der Lage, schnell und effizient zu reagieren. Auch die Kredite, Bürgschaften und Garantien der Mitgliedsstaaten im Rahmen der Finanzkrise haben diese Situation nicht geändert.

 

Im Ergebnis der Studie wird deshalb ein neuer europäischen Rechtsrahmen für die Pre-Insolvenz als erforderlich gesehen. Dessen Machbarkeit ebenso wie die Entwicklung eines universellen Verfahrens zur Erleichterung der Umstrukturierung globaler Bankengruppen werden in der Studie untersucht. Im Folgenden finden Sie den Abschlussbericht der Studie und den Länderbericht Deutschland als pdf.

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Rechtsquellen
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (letzte Aktualisierung: 21.06.2010)
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) finden sich Übergangsregeln für die bestehenden Erlaubnisse nach dem Rechtsberatungsgesetz. Gemäß § 1 Abs. 1 RDGEG erlöschen behördliche Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten von Erlaubnisinhabern nach dem Rechtsberatungsgesetz, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, mit Ablauf des Jahres 2008, wenn sie bis zum 31. Dezember 2008 die Registrierung nach § 13 RDG beantragt haben. Das Einführungsgesetz enthält neben den Übergangsvorschriften für Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz Regelungen über die Vergütung registrierter Personen nach dem RDG. Die aktuelle Fassung des Einführungsgesetzes zum RDG finden Sie im nachfolgenden pdf.

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Rechtsquellen
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (letzte Aktualisierung: 21.06.2010)
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist am 01.07.2008 in Kraft getreten und regelt die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Es löst das aus dem Jahre 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ab. Im RDG werden die Möglichkeiten und Grenzen zur Rechtsberatung oder Erbringung sonstiger Rechtsdienstleistungen durch Nichtjuristen neu geregelt. Das Beratungsmonopol der Rechtsanwaltschaft bleibt zwar grundsätzlich beibehalten. Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, dürfen aber nun auch von Nichtjuristen ausgeübt werden. Die aktuelle Fassung des Rechtsdienstleistungsgesetzes finden Sie im nachfolgenden pdf.

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Mustertexte
Muster: Neuzustellungsantrag Vollstreckungsbescheid (letzte Aktualisierung: 17.06.2010)
Muster: Neuzustellungsantrag Vollstreckungsbescheid

Im nachfolgenden Dokument finden Sie ein Formularmuster für den Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheids in der aktuellen Fassung zur Ansicht.

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Mustertexte
Musterantrag für den Erlass eines Vollstreckungsbescheids (letzte Aktualisierung: 17.06.2010)
Neu: Musterantrag für den Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Im nachfolgenden Dokument finden Sie ein Formularmuster für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids in der aktuellen Fassung zur Ansicht.

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Mustertexte
Muster: Widerspruchsvordruck Mahnbescheid (letzte Aktualisierung: 17.06.2010)
Muster: Widerspruchsvordruck Mahnbescheid

Im nachfolgenden Dokument finden Sie ein Formularmuster für einen amtlichen Widerspruchsvordruck in der aktuellen Fassung zur Ansicht. Um einen Widerspruch gegen den in einem Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch einzulegen, können Originalvordrucke dieser Art verwendet werden.

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Mustertexte
Muster: Neuzustellungsantrag Mahnbescheid (letzte Aktualisierung: 17.06.2010)
Muster: Neuzustellungsantrag Mahnbescheid

Hier finden Sie ein Formularmuster in der aktuellen Fassung für den Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids zur Ansicht.

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Mustertexte
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (aktuelle Fassung von 2009; zwingend zu verwenden ab 30.06.2009) (letzte Aktualisierung: 17.06.2010)
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (aktuelle Fassung von 2009; zwingend zu verwenden ab 30.06.2009)

in Formularmuster in der Fassung vom 1. Januar 2009 für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids mit zugehörigen Ausfüllhinweisen zur Ansicht. Seit 30. Juni 2009 sind ausschließlich Originalformulare in dieser aktuellen Fassung, die im Bundesanzeiger Nr. 22 vom 11. Februar 2009 veröffentlicht worden ist, für die Antragsstellung zu verwenden.

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Mustertexte
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (letzte Aktualisierung: 17.06.2010)
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Seit 30. Juni 2009 sind ausschließlich Originalformulare in dieser aktuellen Fassung, die im Bundesanzeiger Nr. 22 vom 11. Februar 2009 veröffentlicht worden ist, für die Antragsstellung zu verwenden.

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Studien
Ernst&Young: Bankenbarometer 2010 (Befragung Stand: Dez.2009) u.a. zu Kreditvergabe und Risikomanagement (letzte Aktualisierung: 25.05.2010)
Ernst&Young: Bankenbarometer 2010 (Befragung Stand: Dez.2009) u.a. zu Kreditvergabe und Risikomanagement

Der Trend zur restriktiveren Kreditvergabe setzt sich nach der Studie „Bankenbarometer - Januar 2010“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young auch fürs erste halbe Jahr 2010 fort. So gaben im Dezember 2009 38 Prozent der 120 befragten Banken an, dass sie weiterhin von einer restriktiven Handhabung bei der Gewährung von Krediten an Unternehmen in den nächsten sechs Monaten ausgehen. Nach ihrer Einschätzung werden auch die Firmenkredite teurer. Die Befragung führte das unabhängige Marktforschungsinstitut Valid Research aus Bielefeld im Auftrag von Ernst & Young durch. Die Befragungsergebnisse der Studie finden Sie im beigefügten pdf oder im Internet unter www.ey.com.

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Rechtsquellen
Konsultationspapier: Weiterentwicklung von Basel II (Jul. 2009, engl.) (letzte Aktualisierung: 25.05.2010)
Konsultationspapier: Weiterentwicklung von Basel II (Jul. 2009, engl.)

Im Juli 2009 hat der Baseler Ausschuss (Basel Committee on Banking Supervision) in einem Konsultationspapier Vorschläge zur Weiterentwicklung von Basel II vorgelegt. Anlass gaben die Erfahrungen der anhaltenden Finanzkrise. Die Weiterentwicklungsvorschläge beinhalten vor allem Änderungen der Eigenkapitalvorschriften für Banken. Diese zielen darauf ab, die Institute zu einer strengeren Bewertung ihrer Wertpapierhandelsrisiken zu verpflichten, das Marktvertrauen durch striktere Pflichten zur Offenlegung von Verbriefungsrisiken zu stärken und Banken zu soliden Verbriefungspraktiken anzuhalten, die eine extreme Risikobereitschaft weder fördern noch belohnen. Banken, die bei Anlagen in hochkomplexen Weiterverbriefungen nicht nachweisen können, dass sie alle damit verbundenen Risiken kennen, sollen entsprechenden Beschränkungen unterliegen. Die Umsetzung soll nach dem Vorschlag des Ausschusses bis Ende 2010 stattfinden. Im Folgenden finden Sie das Konsultationspapier zur Weiterentwicklung von Basel II.

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Studien
IfM-Studie: Die Quoten der Insolvenzgläubiger in Regel- und Insolvenzplanverfahren (2009) (letzte Aktualisierung: 22.04.2010)
IfM-Studie: Die Quoten der Insolvenzgläubiger in Regel- und Insolvenzplanverfahren (2009)

Ziel der Insolvenzrechtsreform 1999 war es, die Befriedigungsquoten der Insolvenzgläubiger zu verbessern und mehr Unternehmen die Unternehmensfortführung zu ermöglichen. Nach einer Studie, die das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) im Juni 2009 über die Quoten der Insolvenzgläubiger in Regel- und Insolvenzplanverfahren veröffentlichte, zeigt sich allerdings, dass die Insolvenzrechtsreform bisher keine allgemeine, spürbare Verbesserung der Befriedigungsquoten der Insolvenzgläubiger brachte. Eine Ausnahme bilden jedoch die Verfahren unter Verwendung eines Insolvenzplanes, die allerdings noch verhältnismäßig selten durchgeführt werden. In die Analyse gingen über 15.000 Insolvenzverfahren aus Nordrhein-Westfalen ein, die bis Ende 2008 mit Schlussverteilung abgeschlossen wurden, sowie rund 150 Insolvenzplanverfahren. Die IfM-Studie Nr. 186 über die Quoten der Insolvenzgläubiger in Regel- und Insolvenzplanverfahren finden Sie unter www.ifm-bonn.org oder in folgendem Dokument.

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Tabellen
Gerichtskostentabelle für das Europäische Mahnverfahren (letzte Aktualisierung: 22.04.2010)
Gerichtskostentabelle für das Europäische Mahnverfahren

Das grenzüberschreitende Forderungsinkasso im EU-Ausland ist durch das Europäische Mahnverfahren stark formalisiert und vereinfacht worden. Die Gebühren sind identisch mit denen, die im nationalen Mahnverfahren entstehen. Es können allerdings Auslagen für die Zustellung im Ausland hinzukommen oder Kosten für die Übersetzung von Dokumenten anfallen. Im Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz sind die anfallenden Gebühren für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls aufgeführt. In der Gerichtskostentabelle ist dem Streitwert die jeweilige Gerichtsgebühr für das Europäische Mahnverfahren zugeordnet. Sie finden sie auf der Homepage der Senatsverwaltung der Justiz Berlin unter www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/wedd/eumav/wichtigehinweise.de.html oder direkt im nachfolgenden Dokument.

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Rechtsquellen
EU-Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (letzte Aktualisierung: 22.04.2010)
EU-Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Die EU-Richtlinie 2000/35/EG soll den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bekämpfen. Gerade in der letzten Zeit ist sie aber in die Kritik geraten, weil trotz ihrer Regelungen insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern die Zahlungsmoral spürbar sinkt. Darunter leidet vor allem der Mittelstand. Deshalb wird zurzeit ein Reformvorschlag der EU-Kommission stark diskutiert. Im folgenden Dokument finden Sie die geltende EU-Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

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Rechtsquellen
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) am 31.10.2009 in Kraft getreten (letzte Aktualisierung: 22.04.2010)
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) am 31.10.2009 in Kraft getreten

Das Zahlungsdienteaufsichtsgesetz (ZAG) ist am 31. Oktober 2009 in überwiegenden Teilen in Kraft getreten. Seitdem unterliegen Zahlungsinstitute der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. Das ZAG öffnet außerdem im Rahmen der Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie den Zahlungsverkehrsmarkt für Anbieter, die gewerbsmäßig oder in einem entsprechenden Umfang Zahlungsdienste erbringen, ohne eine Bank oder ein Kreditinstitut zu sein. Ziel des Gesetzes ist es, den Wettbewerb unter den Anbietern zu erhöhen, durch die Aufsicht hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten und einen harmonisierenden Rechtsrahmen innerhalb der Europäischen Union durch einheitliche Anforderungen in allen Mitgliedsstaaten zu schaffen. Nachfolgend finden Sie den Gesetzestext.

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Rechtsquellen
Verordnung (EG) 1060/2009 über Ratingagenturen vom 16.09.2009 (letzte Aktualisierung: 22.04.2010)
Verordnung (EG) 1060/2009 über Ratingagenturen vom 16.09.2009

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vom 16. September 2009 hat das Europäische Parlament und der Europäische Rat neue Ratingstandards beschlossen und einen einheitlichen Regulierungsrahmen innerhalb der EU festgelegt. Ziel war es, das durch die Finanz- und Wirtschaftskrise erschütterte Marktvertrauen wiederherzustellen, den Anlegerschutz zu verbessern, die reibungslose Funktionsweise des Finanzsektors zu fördern und eine Harmonisierung der europäischen Aufsicht über Ratingagenturen einzuführen. Nachfolgend finden Sie das Gesetz.

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Studien
Sonderauswertung der DIHK-Konjunkturumfrage Sommer 2009 (letzte Aktualisierung: 18.11.2009)
Sonderauswertung der DIHK-Konjunkturumfrage Sommer 2009

Die Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vom Frühsommer 2009 zeigt, dass die deutsche Wirtschaft wieder zuversichtlicher in die Zukunft blickt als noch am Jahresanfang. Die Antworten von mehr als 20.000 Unternehmen zu Wirtschaftslage und Erwartungen liegen der Befragung zugrunde. Trotz aufgehellter Stimmung, sehen viele Unternehmer die Finanzierung allerdings weiterhin als große Herausforderung und die Angst vor Liquiditätsengpässen dauert an. Aus der Sonderauswertung der DIHK-Konjunkturumfrage zu den Kreditkonditionen geht hervor, dass zwar noch keine flächendeckende Kreditklemme bei den Unternehmen in Deutschland herrsche, aber die Kreditversorgung weiterhin vielen Firmen Sorgen bereite. Nachfolgend finden Sie die DIHK-Konjunkturumfrage und die zugehörige Sonderauswertung zu den Kreditkonditionen vom Frühsommer 2009.

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Studien
Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Sommer 2009 (letzte Aktualisierung: 18.11.2009)
Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Sommer 2009

Die Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vom Frühsommer 2009 zeigt, dass die deutsche Wirtschaft wieder zuversichtlicher in die Zukunft blickt als noch am Jahresanfang. Die Antworten von mehr als 20.000 Unternehmen zu Wirtschaftslage und Erwartungen liegen der Befragung zugrunde. Trotz aufgehellter Stimmung, sehen viele Unternehmer die Finanzierung allerdings weiterhin als große Herausforderung und die Angst vor Liquiditätsengpässen dauert an. Aus der Sonderauswertung der DIHK-Konjunkturumfrage zu den Kreditkonditionen geht hervor, dass zwar noch keine flächendeckende Kreditklemme bei den Unternehmen in Deutschland herrsche, aber die Kreditversorgung weiterhin vielen Firmen Sorgen bereite. Nachfolgend finden Sie die DIHK-Konjunkturumfrage und die zugehörige Sonderauswertung zu den Kreditkonditionen vom Frühsommer 2009.

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Literaturtipps
Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung (2008) (letzte Aktualisierung: 29.06.2009)
Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung (2008) Beck Juristischer Verlag 108,00 Euro

Das Werk enthält eine umfangreiche Sammlung von Musterformularen, Checklisten, Anträgen sowie Begründungsentwürfen mit ausführlichen rechtlichen Anmerkungen zu den verschiedenen Vollstreckungsarten der Mobiliar- und der Immobiliarvollstreckung. Der Gläubiger erhält so praxisnahe Vorlagen und Informationen zu den Themenbereichen Forderungspfändung, Lohnpfändung, Zwangsversteigerung, und Zwangsverwaltung. Auch die Vorbereitung der Vollstreckung wird thematisiert. Um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen, liegt dem Band außerdem eine CD-ROM mit allen Formularmustern für die unkomplizierte Nutzung am eigenen PC bei.

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Literaturtipps
Zivilprozessrecht II: Ablauf der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Sicherung der Zwangsvollstreckung (2009) (letzte Aktualisierung: 29.06.2009)
Zivilprozessrecht II: Ablauf der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Sicherung der Zwangsvollstreckung (2009) Hemmer/ Wüst Verlag 14,80 Euro

Das vorliegende Buch gibt einen Überblick über die Grundzüge der Zwangsvollstreckung und enthält relevante Rechtsbehelfe. Das Autoren-Team erläutert die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen sowie wegen sonstiger Ansprüche. Außerdem wird die Sicherung der Zwangsvollstreckung thematisiert. Das Buch ist übersichtlich strukturiert und leicht verständlich formuliert.

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Literaturtipps
ZPO (Zivilprozessordnung); Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsverfahren, Insolvenzverfahren (letzte Aktualisierung: 29.06.2009)
ZPO (Zivilprozessordnung); Erkenntnisverfahren, Vollstreckungsverfahren, Insolvenzverfahren Alpmann und Schmidt, 16. überarbeitete Auflage, 2008, 23,50 Euro

Der Leser erhält einen umfassenden Überblick über das Erkenntnis-, das Vollstreckungs-, das Zwangsversteigerungs- und das Insolvenzverfahren sowie über die Themen Arrest und einstweilige Verfügung. Anhand von 49 Fallbeispielen wird auf die jeweiligen Aspekte und Punkte konzentriert eingegangen. Dazu werden dem Leser in Zusammenfassungen und Übersichten die unterschiedlichen Themenkomplexe nahegebracht und veranschaulicht.

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Rechtsquellen
Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung undZustellung (GrFordDuG) (letzte Aktualisierung: 29.06.2009)
Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung undZustellung (GrFordDuG)

Das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung (GrFordDuG) gilt in überwiegenden Teilen seit dem 12. Dezember 2008. Es beinhaltet die erforderlichen nationalen Durchführungsvorschriften zu den EG-Verordnungen Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens mit Geltung ab 12. Dezember 2008 und Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen mit Geltung ab 01. Januar 2009. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Gesetzestext.

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Studien
KfW-Studie "Auslandsinvestitionen im Mittelstand: Märkte, Motive, Finanzierung" (Jan. 2009) (letzte Aktualisierung: 29.06.2009)
KfW-Studie "Auslandsinvestitionen im Mittelstand: Märkte, Motive, Finanzierung" (Jan. 2009)

Nicht nur zahlreiche große, sondern gerade auch viele mittelständische Unternehmen sind im Auslandsgeschäft tätig. Durch die Daten des KfW-Mittelstandpanels 2008 konnten die Auslandsinvestitionen des deutschen Mittelstandes repräsentativ dargestellt werden. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere Finanzierungsschwierigkeiten wie unter anderem der Zugang zu Krediten oder das Zahlungsverhalten der Kunden zu den Hemmnissen bei Internationalisierungsaktivitäten zählten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse finden Sie in der KfW-Beitragsreihe Wirtschafts-Observer online (www.kfw.de) vom Januar 2009 auf den Web-Seiten der KfW Bankengruppe sowie direkt im nachfolgenden Dokument.

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Studien
EZB-Bericht über die Ergebnisse der Umfrage im Euro-Währungsgebiet zum Kreditgeschäft vom Jan 2009 (letzte Aktualisierung: 29.06.2009)
EZB-Bericht über die Ergebnisse der Umfrage im Euro-Währungsgebiet zum Kreditgeschäft vom Jan 2009

Die Europäische Zentralbank (EZB) führt viermal im Jahr eine Umfrage zum Kreditgeschäft im Euro-Währungsgebiet durch. Diese regelmäßige Erhebung wurde konzipiert, um das Kreditvergabeverhalten der Banken im Euro-Raum zu dokumentieren. Den Bericht über die Ergebnisse der EZB-Umfrage vom Januar 2009 finden Sie in dem nachfolgenden Dokument.

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Checklisten
BMWI-Gründerportal-Checkliste für die Insolvenzvorsorge vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (letzte Aktualisierung: 24.06.2009)
BMWI-Gründerportal-Checkliste für die Insolvenzvorsorge vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Beim Erkennen der ersten Anzeichen einer drohenden Insolvenz und beim Bannen ihrer Gefahr durch das frühzeitige Einleiten von präventiven Maßnahmen hilft die Checkliste der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Die Checkliste ist im Existenzgründerportal (www.existenzgruender.de) des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Technologie oder direkt im nachfolgenden Dokument zu finden.

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Studien
KfW-Blitzumfrage (Februar 2009): Finanzierungssituation deutscher Unternehmen (letzte Aktualisierung: 24.06.2009)
KfW-Blitzumfrage (Februar 2009): Finanzierungssituation deutscher Unternehmen

Wie sich die Finanzmarktkrise auf den Zugang von deutschen Unternehmen zu Krediten auswirkt, hat die KfW Bankengruppe Anfang Februar 2009 durch eine Blitzumfrage unter Finanzierungsexperten der führenden Wirtschaftsverbände ermittelt. Dabei kam heraus, dass sich der Kreditzugang erschwert hat. Die Veröffentlichung der Ergebnisse finden Sie in der KfW-Beitragsreihe Wirtschafts-Observer online vom Februar 2009 auf den Web-Seiten der KfW Bankengruppe (www.kfw.de) sowie direkt im nachfolgenden Dokument.

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Checklisten
BMWI-Gründerportal-Checkliste für die Insolvenzvorsorge vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (letzte Aktualisierung: 24.06.2009)
BMWI-Gründerportal-Checkliste für die Insolvenzvorsorge vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Beim Erkennen der ersten Anzeichen einer drohenden Insolvenz und beim Bannen ihrer Gefahr durch das frühzeitige Einleiten von präventiven Maßnahmen hilft die Checkliste der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Die Checkliste ist im Existenzgründerportal (www.existenzgruender.de) des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Technologie oder direkt im nachfolgenden Dokument zu finden.

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Studien
BITKOM und KfW-Studie Unternehmensfinanzierung im ITK-Mittelstand (2008) (letzte Aktualisierung: 24.06.2009)
BITKOM und KfW-Studie Unternehmensfinanzierung im ITK-Mittelstand (2008)

Um die aktuellen Entwicklungen kleiner und mittelständischer Unternehmen zu dokumentieren, führt die KfW-Bankengruppe in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und anderen Wirtschaftsverbänden regelmäßig eine umfassende Befragung zur Unternehmensfinanzierung, den Finanzierungsgewohnheiten, Kreditbedingungen, und Bankbeziehungen durch. Als Vertreter von mehr als 1.200 Unternehmen hat der BITKOM wie in den Jahren zuvor auch für 2008 eine branchenspezifische Auswertung für die ITK-Wirtschaft mit besonderem Fokus auf den Mittelstand vorgenommen. Die KfW-BITKOM-Umfrage zur Unternehmensfinanzierung im ITK-Mittelstand 2008 finden Sie mit Grafiken unter www.bitkom.org oder direkt in folgendem Dokument.

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Literaturtipps
Zwangsvollstreckung für Anfänger (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Zwangsvollstreckung für Anfänger Beck Juristischer Verlag; 9. Auflage, 2008, 26,00 Euro

In dem Band wird Basiswissen über die Abläufe im Zwangsvollstreckungsverfahren vermittelt. Praxisnahe Hilfestellungen erhält der Leser durch übersichtliche Checklisten, die in den klar gegliederten Text ergänzen.

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Literaturtipps
Mahnverfahren und Forderungseinzug – schnell und rechtssicher zu Ihrem Geld. (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Mahnverfahren und Forderungseinzug – schnell und rechtssicher zu Ihrem Geld. Haufe, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, 2008 , 34,00 Euro

In dieser überarbeiteten und erweiterten Auflage bietet der Autor professionelle Hilfestellung in allen rechtlichen Fragen der Vertragsgestaltung über die Beantragung eines Mahnbescheids bis zur Zwangsvollstreckung. Für Praxisnähe und Anwenderfreundlichkeit sorgt zusätzlich die dem Buch beiliegende CD-ROM, die Mustertexte und -formulare enthält. Mit diesen unterstützenden Mitteln wird beispielsweise das Ausfüllen eines Mahnbescheids am PC zum Kinderspiel.

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Rechtsquellen
BGH-Urteil (Az. III ZR 172/08) vom 22.01.2009:Staat haftet für Fehler bei Zwangsversteigerung (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Urteil (Az. III ZR 172/08) vom 22.01.2009:Staat haftet für Fehler bei Zwangsversteigerung

Treten Verfahrensfehler bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie auf, aus denen finanzielle Schäden resultieren, muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Januar 2009 die öffentliche Hand dafür aufkommen. In dem zugrundeliegenden Fall waren mehrere Grundstücke, die mit einer Hypothek über 353.000 Euro und einer weiteren über 255.000 Euro belastet waren, zunächst für 715.000 Euro versteigert. Aufgrund eines Formfehlers musste der Zuschlag allerdings wieder aufgehoben werden. Als bei der Wiederholung des Versteigerungstermins zwei Jahre später nur noch soviel erzielt werden konnten, dass die zweite Hypothek damit nicht mehr voll abgedeckt wurde, verlangte der Hypothekeninhaber Schadensersatz für seinen Ausfall und die durch die Verzögerung aufgelaufenen Zinsen vom Land. Weil sein Schaden durch den Fehler des Versteigerungsgerichts verursacht worden war, gab der Bundesgerichtshof dem Hypothekengläubiger recht. Gleichzeitig erklärte das Gericht allerdings, dass ein Bieter keinen Schadensersatz beanspruchen kann, wenn ihm durch einen Verfahrensfehler ein vorteilhafter Zuschlag entgeht. Im nachfolgenden Dokument finden Sie das BGH-Urteil.

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Rechtsquellen
BGH-Urteil (Az. XI ZR 253/07) vom 23.09.2008: Mahnbescheid wegen Schadensersatz hemmt die Verjährung des Bereicherungsanspruchs nicht (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Urteil (Az. XI ZR 253/07) vom 23.09.2008: Mahnbescheid wegen Schadensersatz hemmt die Verjährung des Bereicherungsanspruchs nicht

Die Verjährung eines geltend gemachten Anspruchs kann zwar grundsätzlich durch die Zustellung eines Mahnbescheids gehemmt werden - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Anspruch im Mahnantrag auch ausreichend individualisiert und definiert wurde. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. September 2008 kann die verjährungsunterbrechende Wirkung eines Mahnbescheides beeinträchtigt werden, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht hinreichend konkretisiert oder sogar falsch bezeichnet wurde. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Text des BGH-Urteils.

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Rechtsquellen
BGH-Urteil (Az. IX ZR 132-07) vom 17.07.2008: Absonderungsrecht an nach Insolvenzeröffnung entstandenen Zins- und Kostenforderungen (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Urteil (Az. IX ZR 132-07) vom 17.07.2008: Absonderungsrecht an nach Insolvenzeröffnung entstandenen Zins- und Kostenforderungen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Juli 2008 werden Ansprüche auf Kosten und Zinsen von gesicherten Gläubigern, die nach Insolvenzeröffnung fällig werden, von dem Recht auf abgesonderte Befriedigung erfasst. Dies bedeutet, dass die Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten aus dem schuldnerischen Vermögen (Absonderungsrechte) nicht nur auf die Hauptforderung angerechnet werden können, sondern auch im Insolvenzverfahren auf Kosten und Zinsen. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Text des BGH-Urteils.

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Rechtsquellen
BGH-Urteil (Az. XI ZR 371-07) vom 29.04.2008: Keine Rückforderung einer versehentlichen Zuvielüberweisung (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Urteil (Az. XI ZR 371-07) vom 29.04.2008: Keine Rückforderung einer versehentlichen Zuvielüberweisung

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. April 2008 kann eine Bank nicht von einem gutgläubigen Zahlungsempfänger, dem irrtümlich ein zu hoher Betrag überwiesen wurde, nicht verlangen, dass er diesen zurückzahlt. Ein Rückzahlungsanspruch steht nur dem die Überweisung veranlassenden Vertragspartner selbst zu. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte eine Bank den Auftrag erhalten, im Rahmen eines Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht einen bestimmten Teilbetrag an den Verkäufer zu überweisen. Der Bankmitarbeiter übersah dabei, dass die angegebene Summe wegen angeblicher Gegenansprüche um einen gewissen Betrag gekürzt werden sollte. Da der Zahlungsempfänger über die geplante Kürzung zum Zeitpunkt der Gutschrift keine Kenntnis hatte, verweigerte er anschließend die Rückzahlung des Betrags, der ihm zuviel überwiesen worden war. Die Bank ließ daraufhin Zahlungsklage erheben, die durch den BGH abgewiesen wurde. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Text des Urteils.

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Studien
Trendumfrage des BDIU Frühjahr 2009 (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Trendumfrage des BDIU Frühjahr 2009

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) rechnet mit einer weiteren Verschlechterung der Zahlungsmoral durch die weltweite Wirtschaftskrise. Bei der traditionellen BDIU-Frühjahrsumfrage 2009 gaben 78 Prozent der befragten 536 Mitgliedsunternehmen an, dass sie einen weiteren Rückgang der Rechnungstreue bis Ende 2010 erwarten. Negative Auswirkungen wird dies nach Einschätzungen der Inkassounternehmen vor allem für den Mittelstand haben. Der BDIU geht davon aus, dass in diesem Jahr die Existenz von rund 35.000 Unternehmen bedroht sein wird. Die Frühjahrsumfrage des BDIU mit Grafiken finden Sie in folgendem Dokument.

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Checklisten
Checkliste "Haben Sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Ihren unbekannt verzogenen Schuldner zu finden ?" (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Checkliste "Haben Sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Ihren unbekannt verzogenen Schuldner zu finden ?"

Der Verlauf eines Mahnverfahrens kann durch den Umzug eines Schuldners erheblich beeinflusst werden. Ist der Antragsgegner unbekannt verzogen, bevor der Mahnantrag gestellt wurde, ist das Verfahren nicht zulässig, weil öffentlich zugestellt werden müsste. Der Gläubiger wäre in diesem Fall gezwungen, unmittelbar Klage zu erheben. Vorher sollte er allerdings alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den unbekannt verzogenen Schuldner zu finden. Die nachfolgende Checkliste zeigt Ihnen, welche Wege dabei beschritten werden können.

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Checklisten
Checkliste für die interne Überwachung des gerichtlichen Mahnverfahrens (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Checkliste für die interne Überwachung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Da im gerichtlichen Mahnverfahren kein Anwaltszwang besteht, kann prinzipiell jede rechtsfähige, natürliche oder juristische Person den Antrag im gerichtlichen Mahnverfahren selbst stellen. Um Formfehler zu vermeiden und das Einhalten der Fristen zu gewährleisten, ist es allerdings wichtig, den Verlauf des Verfahrens ständig im Auge zu behalten. Die nachfolgende Checkliste zeigt, wie Sie die interne Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens überwachen können.

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Studien
Trendumfrage des BDIU Frühjahr 2009 (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Trendumfrage des BDIU Frühjahr 2009

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) rechnet mit einer weiteren Verschlechterung der Zahlungsmoral durch die weltweite Wirtschaftskrise. Bei der traditionellen BDIU-Frühjahrsumfrage 2009 gaben 78 Prozent der befragten 536 Mitgliedsunternehmen an, dass sie einen weiteren Rückgang der Rechnungstreue bis Ende 2010 erwarten. Negative Auswirkungen wird dies nach Einschätzungen der Inkassounternehmen vor allem für den Mittelstand haben. Der BDIU geht davon aus, dass in diesem Jahr die Existenz von rund 35.000 Unternehmen bedroht sein wird. Die Frühjahrsumfrage des BDIU mit Grafiken finden Sie in folgendem Dokument.

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Literaturtipps
Ergänzungen und Modifikationen des deutschen Kaufrechts zum Modell des UN-Kaufrechts (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Ergänzungen und Modifikationen des deutschen Kaufrechts zum Modell des UN-Kaufrechts Verlag Dr. Kovac, 1. Auflage, 2009, 128,00 Euro

Das Buch zeigt auf, welche Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen dem deutschen und dem UN-Kaufrecht bestehen. Bei diesem Vergleich werden insbesondere das Recht zur Vertragsaufhebung und ihre Rechtsfolgen, der Ausschluss der Gewährleistungsrechte des Käufers, das Bestehen einer Pflicht zur Erhaltung der Ware und die Bestimmungen zum Erfüllungsort unter Einbeziehung des Prozessrechts analysiert. Besonders interessant ist diese Untersuchung in Hinblick auf die Orientierung des deutschen Schuldrechts an Teilen des UN-Kaufrechts.

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Literaturtipps
Das neue Europäische Mahnverfahren im Vergleich zu den Mahnverfahren in Deutschland und Österreich (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Das neue Europäische Mahnverfahren im Vergleich zu den Mahnverfahren in Deutschland und Österreich Sellier European Law Publisher, 2007 , 29,80 Euro

Mit der Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens ist das Forderungsinkasso innerhalb der EU stark vereinfacht und formalisiert worden. Das Verfahren soll es Gläubigern ermöglichen, auch über nationale Grenzen hinweg schnell, unkompliziert und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Da das Europäische Mahnverfahren allerdings eine zusätzliche Option ist, um eine unbestrittenen Forderung in einem europäischen Mitgliedsstaat einzutreiben und das dort national geltende Recht dadurch nicht ersetzt oder beeinflusst wird, kann der Gläubiger zwischen dem jeweils nationalen oder dem Europäischen Mahnverfahren wählen. Vor diesem Hintergrund bietet der Verfasser des beschriebenen Bandes eine interessante Analyse des Europäischen Mahnverfahrens mit umfassenden Vergleichen zum deutschen und österreichischen Recht.

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Literaturtipps
Das professionelle 1x1: 99 Tipps für erfolgreiche Auslandsgeschäfte: Auf internationalen Märkten agieren - von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Das professionelle 1x1: 99 Tipps für erfolgreiche Auslandsgeschäfte: Auf internationalen Märkten agieren - von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung Cornelson Verlag Skriptor, 2008, 14,95 Euro

Der Blick über die Grenze auf ausländische Märkte ist nicht nur für große, sondern gerade auch für mittelständische Unternehmen attraktiv. Dort warten zumeist Renditen, aber auch Risiken wie beispielsweise Zahlungsausfälle. Das Buch der Exportspezialisten Kathriner und Schuler ist ein Leitfaden für die unternehmerische Betätigung im Ausland. Es hält jede Mange konkrete und praxisnahe Tipps bereit und zeigt auf, wie sich Risiken bei der strategischen Planung und operativen Umsetzung begrenzen lassen.

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Rechtsquellen
Bundesverfassungsgericht Beschluss (Az. 1BvR 2553/08) zum Insolvenzgeld (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Bundesverfassungsgericht Beschluss (Az. 1BvR 2553/08) zum Insolvenzgeld

Nach dem Bundesverfassung (BVerfG) ist die Insolvenzumlage rechtens. Es nahm die Beschwerde eines klagenden Unternehmens, das keinen Beitrag mehr in den gemeinschaftlichen Topf leisten wollte, wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht an. Ausstehende Löhne und Gehälter für Arbeiter und Angestellte eines insolventen Betriebs können bis zu drei Monate aus der Insolvenzumlage finanziert werden, für welche die solventen Unternehmen weiterhin gemeinschaftlich aufkommen müssen. Den Text und die Begründung zur Abweisung der Verfassungsbeschwerde finden Sie im nachfolgenden Dokument.

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Rechtsquellen
BGH-Urteil (Az. II ZR 102/07) vom 01.12.2008: Zur Schadensersatzpflicht im faktischen Aktienkonzern (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Urteil (Az. II ZR 102/07) vom 01.12.2008: Zur Schadensersatzpflicht im faktischen Aktienkonzern

Gewährt eine Aktiengesellschaft ein Darlehen ohne weitere Sicherheiten an ihren Mehrheitsaktionär, ist der Aufsichtsrat nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1. Dezember 2008 verpflichtet, laufend die Änderung des Kreditrisikos zu überwachen und gegebenenfalls darauf zu reagieren. Verschlechtert sich die Bonität, muss der Kredit gekündigt oder es müssen Sicherheiten angefordert werden. In dem vorliegenden Fall hatte ein Insolvenzverwalter ehemalige Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft auf Schadensersatz verklagt, weil sie ihrem Mehrheitsaktionär ein marktübliches verzinstes Darlehen ohne Sicherheiten gewährt hatten, das nach seinem Konkurs ausfiel. Den Text zum BGH-Urteil finden Sie im nachfolgenden Dokument.

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Rechtsquellen
BGH-Urteil (Az. IX ZR 132-07) vom 17.07.2008: Absonderungsrecht an nach Insolvenzeröffnung entstandenen Zins- und Kostenforderungen (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Urteil (Az. IX ZR 132-07) vom 17.07.2008: Absonderungsrecht an nach Insolvenzeröffnung entstandenen Zins- und Kostenforderungen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Juli 2008 werden Ansprüche auf Kosten und Zinsen von gesicherten Gläubigern, die nach Insolvenzeröffnung fällig werden, von dem Recht auf abgesonderte Befriedigung erfasst. Dies bedeutet, dass die Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten aus dem schuldnerischen Vermögen (Absonderungsrechte) nicht nur auf die Hauptforderung angerechnet werden können, sondern auch im Insolvenzverfahren auf Kosten und Zinsen. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Text des BGH-Urteils.

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Rechtsquellen
BGH-Urteil (Az. II ZR 260/07) vom 26.01.2009: In Altfällen finden auch nach der GmbH-Reform die alten Regeln zum Eigenkapital Anwendung (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Urteil (Az. II ZR 260/07) vom 26.01.2009: In Altfällen finden auch nach der GmbH-Reform die alten Regeln zum Eigenkapital Anwendung

Auch nach Inkrafttreten der GmbH-Reform (MoMiG) können in Insolvenzverfahren, die vor dem 1. November 2008 eröffnet wurden, noch die ehemaligen Regeln zum Eigenkapitalersatzrecht Anwendung finden. So ist die beim Berufungsgericht abgewiesene Klage eines Insolvenzverwalters wegen Entziehung von Stammkapital gegen den Gesellschafter einer GmbH, über die im Jahr 2000 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Januar 2009 zur weiteren Aufklärung an die vorige Instanz zurückverwiesen worden. Nach Meinung der BGH-Richter lag unter Berücksichtigung der Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG eine verbotene Rückzahlung von Stammkapital an den Gesellschafter vor. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Text zum Urteil des BGH.

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Rechtsquellen
Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung FMStV (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung FMStV

In Verbindung mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) ist die Finanzmarkstabilisierungsfonds-Verordnung – kurz FMStFV - am 20. Oktober 2008 verkündet worden und in Kraft getreten. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Text der Verordnung

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Rechtsquellen
Finanzmarktstabilisierungsgesetz - FMStG (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Finanzmarktstabilisierungsgesetz - FMStG

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise ist das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes – kurz Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) - als Eilgesetz von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden und nach Zustimmung des Bundesrats in überwiegenden Teilen am 18. Oktober 2008 in Kraft getreten. Es enthält unter anderem eine Änderung des Überschuldungsbegriffs, die es Unternehmen mit vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten bei positiver Fortführungsprognose ermöglicht, ein sofortiges Insolvenzverfahren zu vermeiden. Im folgenden Dokument finden Sie den Gesetzestext.

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BGH-Urteil (Az. VIII ZR 31/07) vom 05.03.2008: Handelsvertreterprovisionsanspruch bei Scheitern eines Geschäfts wegen Insolvenz (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Urteil (Az. VIII ZR 31/07) vom 05.03.2008: Handelsvertreterprovisionsanspruch bei Scheitern eines Geschäfts wegen Insolvenz

Scheitert ein Geschäft wegen Insolvenz eines Unternehmers, kann der Handelsvertreter, der es vermittelt hat, nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. März 2008 seinen Provisionsanspruch dennoch geltend machen. Zwar gilt grundsätzlich, dass ein Handelsvertreter seinen Provisionsanspruch bei Nichtzustandekommen eines vermittelten Geschäfts verliert. Ist allerdings die Nichtleistung des Dritten, mit dem das Geschäft vermittelt wurde, auf vom Unternehmer zu vertretende Gründe zurückzuführen, zu denen auch dessen Insolvenz zählt, besteht der Provisionsanspruch des Handelsvertreters weiter. Den Text des BGH-Urteils finden Sie in nachfolgendem Dokument.

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Rechtsquellen
OLG Hamburg Beschluss (Az 2 Va 3/08) vom 19.5.2008: Einsichtnahmerecht des Geschäftsführers einer insolventen GmbH (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
OLG Hamburg Beschluss (Az 2 Va 3/08) vom 19.5.2008: Einsichtnahmerecht des Geschäftsführers einer insolventen GmbH

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 19. Mai 2008 hat der ehemalige Geschäftsführer einer zwischenzeitlich insolventen GmbH auch dann kein Recht auf Einsicht in die Insolvenzakte des Gerichts, wenn er daraus Informationen zu seiner Verteidigung gegen die Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters braucht. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Text zum gerichtlichen Beschluss.

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BGH-Beschluss (Az II ZR 104/07) vom 02.06.2008: Voraussetzung für Geschäftsführerhaftung wegen Existenz vernichtendem Eingriff (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Beschluss (Az II ZR 104/07) vom 02.06.2008: Voraussetzung für Geschäftsführerhaftung wegen Existenz vernichtendem Eingriff

Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Juni 2008 kann einem GmbH-Geschäftsführergesellschafter kein Existenz vernichtender Eingriff zur Last gelegt werden, wenn er Forderungen der GmbH gegen Dritte auf ein eigenes Konto einzieht, diesen Betrag in beträchtlichem Umfang aus seinem Privatvermögen aufstockt und damit Verbindlichkeiten der Gesellschaft tilgt. Die im vorliegenden Fall vom Insolvenzverwalter angestrengte Schadensersatzklage blieb erfolglos, weil nach Ansicht des Gerichts keine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung der GmbH durch das Handeln des Geschäftsführergesellschafters vorlag. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Text des BGH-Beschlusses.

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BGH-Beschluss (Az IX ZB 122/07) vom 10.07.2008: GmbH-Geschäftsführer kann Antrag auf Insolvenz von abberufenem Vorgänger zurücknehmen (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Beschluss (Az IX ZB 122/07) vom 10.07.2008: GmbH-Geschäftsführer kann Antrag auf Insolvenz von abberufenem Vorgänger zurücknehmen

Wird der Geschäftsführer einer GmbH abberufen, kann nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Juli 2008 der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, den er vor seinem Ausscheiden gestellt hat, von dem noch verbliebenen Geschäftsführer zurückgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass dadurch keine rechtsmissbräuchliche Handlung vorliegt. Den Text des BGH-Beschlusses finden Sie im nachfolgenden Dokument.

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Rechtsquellen
BGH-Urteil (Az II ZR 27-07) vom 02.06.2008: Haftung eines Mitgeschäftsführers für Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Insolvenz (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BGH-Urteil (Az II ZR 27-07) vom 02.06.2008: Haftung eines Mitgeschäftsführers für Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Insolvenz

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Juni 2008 muss ein GmbH-Geschäftsführer sicherstellen, dass die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß erfolgt. Versäumt er dies, kann er im Falle einer Insolvenz des Unternehmens persönlich haftbar gemacht werden, auch wenn er nicht alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der internen Aufgabenteilung nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Als Geschäftsführer hat er insbesondere in Krisensituationen die Pflicht zu kontrollieren, ob die mit diesen Aufgaben betrauten anderen Geschäftsführer oder Mitarbeiter sie auch erfüllen. Den Text zum BGH-Urteil finden Sie im nachfolgenden Dokument.

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Rechtsquellen
BFH-Urteil (Az. VII R 27/07) vom 28.09.2008: GmbH-Geschäftsführer haften für Steuerausfälle auch bei unvorhersehbarer Insolvenzreife (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
BFH-Urteil (Az. VII R 27/07) vom 28.09.2008: GmbH-Geschäftsführer haften für Steuerausfälle auch bei unvorhersehbarer Insolvenzreife

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. September 2008 befreit allein der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer. Gibt es zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Lohnsteuer noch liquide Mittel, ist der Geschäftsführer so lange verpflichtet, die Lohnsteuer abzuführen, bis ihm durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen wird. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Text des Urteils.

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Rechtsquellen
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Um Unternehmensgründungen zu vereinfachen und Gläubiger in Fällen der Insolvenz besser vor Rechts-Missbrauch zu schützen, ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am 1. November 2008 in Kraft getreten. Es ist als Sammelgesetz zu verstehen, durch das zahlreiche Änderungen in anderen Gesetzen vorgenommen werden. Insbesondere die Insolvenzordnung (InsO) ist davon betroffen. Im nachfolgenden Dokument finden Sie den Gesetzestext.

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Mustertexte
Mustertext zur Gründung einer Mehrpersonengesellschaft MoMiG (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Mustertext zur Gründung einer Mehrpersonengesellschaft MoMiG

Im nachfolgenden Dokument finden Sie ein Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern, das im Anhang des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) veröffentlicht wurde. Das Musterprotokoll soll dazu beitragen, dass Standard-Gründungen vereinfacht werden. Darin sind der Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste zusammengefasst worden. Das Musterprotokoll ist beurkundungspflichtig.

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Mustertexte
Mustertext zur Gründung einer Einpersonengesellschaft MoMiG (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Mustertext zur Gründung einer Einpersonengesellschaft MoMiG

Im nachfolgenden Dokument finden Sie ein Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft, das im Anhang des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) veröffentlicht wurde. Das Musterprotokoll soll dazu beitragen, dass Standard-Gründungen vereinfacht werden. Darin sind der Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste zusammengefasst worden. Das Musterprotokoll ist beurkundungspflichtig.

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Literaturtipps
Krisenbewältigung und Sanierung (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Krisenbewältigung und Sanierung Schäffer-Poeschel, 2007, 14,90 Euro

Wie sich Unternehmen, die ins finanzielle Schlingern geraten sind, wieder auch Kurs bringen lassen, erfahren die Leser dieses Praxis-Leitfadens. Dabei geht der Autor ausführlich auf die Sanierung im Insolvenzverfahren nach der Insolvenzrechtsreform ein, die zum Ziel hatte, die Fortführung finanziell angeschlagener Unternehmen zu erleichtern. Vor allem Entscheidungsträger in kleinen und mittelständischen Unternehmen erhalten in dem Buch einen Überblick über diverse Möglichkeiten zur Rettung eines Unternehmens.

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Literaturtipps
Das Insolvenzverfahren (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Das Insolvenzverfahren Bank-Verlag Köln, 2. Auflage, 2009, 39,00 Euro

Insolvenzverfahren, die nach der Insolvenzordnung durchgeführt werden, haben immer das Ziel, die Interessen und Rechte von Gläubigern und Schuldnern gemeinschaftlich zu wahren. Diese besteht üblicherweise darin, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös zu verteilen. Eine Alternative dazu stellt die Möglichkeit dar, im Rahmen eines Insolvenzplans eine abweichende Vereinbarung und Regelung zu finden. Welche Eröffnungsvoraussetzungen vorliegen müssen, welche Maßnahmen bei drohender Insolvenz einzuleiten sind und welche Rolle Banken dabei spielen können, erläutern die Autoren im beschriebenen Band.

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Literaturtipps
Guter Rat bei Insolvenz:: Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Guter Rat bei Insolvenz:: Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger Dtv, 3. aktualisierte Auflage, 2008, 13,90 Euro

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise nehmen die Unternehmensinsolvenzen beträchtlich zu. Der dtv-Ratgeber gibt sowohl Schuldnern als auch Gläubigern zahlreiche praxisnahe Tipps, wie sich eine Krise rechtzeitig erkennen lässt, welche Mittel es gibt, ihr vorzubeugen oder sie sogar abzuwenden und wie man im Insolvenzverfahren die eigenen Rechte wahrt. Das Buch zeichnet sich durch eine leicht verständliche Darstellung der komplexen juristischen Zusammenhänge aus. Die Materie wird mit vielen Fallsbeispielen, Grafiken und Musteranträgen veranschaulicht. Zusätzlich enthält der Band Experten-Interviews zur Thematik.

 

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Literaturtipps
Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz C.H. Beck, 3. vollständig neu bearbeitete Auflage, 2009, 92,00 Euro

Das Handbuch zeigt praxisnah die betriebswirtschaftlichen und juristischen Möglichkeiten auf, mit denen sich eine Unternehmenskrise meistern lässt. Dabei werden die in dem Werk unter anderem Ansatzpunkte zur Unternehmensrestrukturierung und verschiedene Sanierungskonzepte, wie beispielsweise die Möglichkeiten der Sanierung nach der Insolvenzordnung, und das jeweilige Umsetzungsmanagement behandelt. Der Band enthält zahlreiche konkrete Fallbeispiele, Tabellen und Tipps, die dem Leser einen hohen Nutzwert verschaffen.

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Literaturtipps
InsO - Insolvenzordnung (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
InsO - Insolvenzordnung DTV-Beck,12. Auflage, 2009, 8,90 Euro

In dem Band sind die Gesetzestexte der Insolvenzordnung (InsO), des Einführungsgesetzes zur InsO (EGInsO), die Europäische Insolvenzverfahrensverordnung, Internet-Bekanntmachungs¬verordnung, Anfechtungsgesetz (AnfG), Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) und die Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung (VbrInsVV), enthalten.

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Studien
Studie Frühjahrsumfrage BDIU 2009 (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Studie Frühjahrsumfrage BDIU 2009

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) rechnet mit einer weiteren Verschlechterung der Zahlungsmoral durch die weltweite Wirtschaftskrise. Bei der traditionellen BDIU-Frühjahrsumfrage 2009 gaben 78 Prozent der befragten 536 Mitgliedsunternehmen an, dass sie einen weiteren Rückgang der Rechnungstreue bis Ende 2010 erwarten. Negative Auswirkungen wird dies nach Einschätzungen der Inkassounternehmen vor allem für den Mittelstand haben. Der BDIU geht davon aus, dass in diesem Jahr die Existenz von rund 35.000 Unternehmen bedroht sein wird. Die Frühjahrsumfrage des BDIU mit Grafiken finden Sie in folgendem Dokument.

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Checklisten
Was leistet das Inkassounternehmen? (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Was leistet das Inkassounternehmen?

Je nach Anbieter kann der Leistungsumfang von Inkassounternehmen sehr unterschiedlich sein. Auch die Kosten für eine Leistung können stark variieren, da Inkassounternehmen nicht nach einer einheitlichen Gebührenordnung abrechnen. Deshalb sollte ein Inkasso-Dienstleister sehr sorgfältig ausgesucht werden. Die nachfolgende Checkliste zeigt, worauf Sie bei der Wahl eines Inkassounternehmens achten sollten.

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Checklisten
Anforderungen an einen Mahnbescheid (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Anforderungen an einen Mahnbescheid

Um ein Mahnverfahren zu bewirken, muss ein Antrag gestellt werden. Das Gericht veranlasst nur die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner. Für Mahnanträge im Inland oder im Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens sowie des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen gibt es formale Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Sonst droht die Verzögerung oder die Ablehnung. Welche Anforderungen ein Mahnbescheid erfüllen muss, lässt sich anhand der nachfolgenden Checkliste überprüfen.

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Studien
Trendumfrage des BDIU Frühjahr 2009 (letzte Aktualisierung: 23.06.2009)
Trendumfrage des BDIU Frühjahr 2009

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) rechnet mit einer weiteren Verschlechterung der Zahlungsmoral durch die weltweite Wirtschaftskrise. Bei der traditionellen BDIU-Frühjahrsumfrage 2009 gaben 78 Prozent der befragten 536 Mitgliedsunternehmen an, dass sie einen weiteren Rückgang der Rechnungstreue bis Ende 2010 erwarten. Negative Auswirkungen wird dies nach Einschätzungen der Inkassounternehmen vor allem für den Mittelstand haben. Der BDIU geht davon aus, dass in diesem Jahr die Existenz von rund 35.000 Unternehmen bedroht sein wird. Die Frühjahrsumfrage des BDIU mit Grafiken finden Sie in folgendem Dokument.

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Literaturtipps
AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht (letzte Aktualisierung: 22.06.2009)
AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Vahlen, 2. Auflage (gebunden 2007), 95,00 Euro

Das Buch beinhaltet eine Kommentierung der §§ 305 bis 310 BGB, in der die Verfasser das in über 25 Jahren gewachsene AGB-Recht auf das Arbeitsrecht übertragen. Es eignet sich als Leitfaden für die Vertragsgestaltung und bietet eine gute Informationsbasis für den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Durch die Schuldrechtsmodernisierung ist das Arbeitsvertragsrecht mit grundlegend neuen Vorgaben versehen worden. Die Autoren haben deshalb einen ganzen Teilbereich des Bandes der Analyse von Klauseln gewidmet, die in Frage gestellt werden könnten oder angreifbar sind. Dabei sind sie auch auf Abmachungen wie Zielvereinbarungen oder Ertragsbeteiligungen eingegangen.

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Literaturtipps
Mitarbeiter ohne Festanstellung: Freie Mitarbeit, Zeitarbeit, Werkvertrag, Praktikum (letzte Aktualisierung: 22.06.2009)
Mitarbeiter ohne Festanstellung: Freie Mitarbeit, Zeitarbeit, Werkvertrag, Praktikum Haufe, 1. Auflage, 2008, 29,80 Euro

Der Praxisratgeber zeigt, wie vorteilhafte vertragliche Regelungen mit Mitarbeitern in flexiblen Beschäftigungsverhältnissen rechtlich einwandfrei und korrekt getroffen werden können. Anhand zahlreicher Beispiele erfährt der Leser, wie er das Honorar kalkulieren kann, was er bei der Zusammenarbeit sowie im Falle ihrer Beendigung unbedingt beachten muss und wie er sich vor der Scheinselbstständigkeit freier Mitarbeiter schützen kann.

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Literaturtipps
Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGB-Recht (letzte Aktualisierung: 22.06.2009)
Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGB-Recht Beck Juristischer Verlag, 2. neu bearbeitete Auflage, 2008, 54,00 Euro

Der vorliegende Band enthält eine Gesamtdarstellung des AGB-Rechts. Durch viele Praxisbeispiele werden die Gestaltungsmöglichkeiten für das so genannte „Kleingedruckte“ veranschaulicht und verschiedene Lösungswege eröffnet. Im Fokus des Buches stehen die Einbeziehung der AGB in den Vertrag, alle wichtigen Fallgruppen der Inhaltskontrolle, das Verbandsklageverfahren und AGB im Arbeitsrecht unter Berücksichtigung aller neuen Entwicklungen. Zudem ist die neu bearbeitete 2. Auflage vom Verfasser um ein Kapitel zum Mietvertragsrecht mit dem Schwerpunkt auf Schönheitsreparaturklauseln ergänzt worden. Das im Band enthaltene AGB-Prüfungsschema erlaubt die schnelle Beurteilung der Zulässigkeit sowie Wirksamkeit und erhöht den Nutzwert.

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Literaturtipps
Checklisten Forderungsmanagement (Wirtschaft in der Praxis) (Taschenbuch 2005) (letzte Aktualisierung: 22.06.2009)
Checklisten Forderungsmanagement (Wirtschaft in der Praxis) (Taschenbuch 2005) Economica Verlag, 38,00 Euro

Die vielfältigen Aufgaben in Unternehmen, die mit dem Lieferantenkredit in Zusammenhang stehen, erfordern ein Höchstmaß an Know how. Nur so kann erreicht werden, dass alle Aktivitäten im Bereich des Forderungsmanagements entscheidend dazu beitragen, die Liquidität und Rentabilität zu erhalten oder sogar zu verbessern. Die Praxis zeigt leider ständig, dass Fehler und Schwachstellen in bereits nur einem Teilbereich zu spürbaren finanziellen Verlusten führen können. Zum Abchecken und Aufspüren möglicher Fehlerquellen stellen Checklisten eine wirksame Hilfe dar. Das Buch enthält in allen wichtigen Arbeitsfeldern des Forderungsmanagements Checklisten für den praktischen Gebrauch und möchte damit zur weiteren Qualitätsverbesserung in allen Bereichen "rund um den Lieferantenkredit" beitragen.

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Checklisten
Entspricht Ihr Rechnungsformular den gesetzlichen Anforderungen? (letzte Aktualisierung: 22.06.2009)
Entspricht Ihr Rechnungsformular den gesetzlichen Anforderungen?

Eine korrekt gestellte Rechnung ist der erste Schritt, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Eine Rechnung muss immer prüffähig sein, damit der Empfänger die Möglichkeit erhält, einen quantitativen Abgleich zwischen seiner Bestellung und den Rechnungspositionen durchzuführen. Außerdem muss sie steuerlichen Anforderungen genügen, damit sie ggf. abgesetzt werden kann, und gesetzliche Formvorschriften einhalten. Mit Hilfe der Checkliste im nachfolgenden Dokument können Sie überprüfen, ob Ihr Rechnungsformular den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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Studien
Frühjahrsumfrage 2009 des BDIU (letzte Aktualisierung: 15.06.2009)
Frühjahrsumfrage des BDIU

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) rechnet mit einer weiteren Verschlechterung der Zahlungsmoral durch die weltweite Wirtschaftskrise. Bei der traditionellen BDIU-Frühjahrsumfrage 2009 gaben 78 Prozent der befragten 536 Mitgliedsunternehmen an, dass sie einen weiteren Rückgang der Rechnungstreue bis Ende 2010 erwarten. Negative Auswirkungen wird dies nach Einschätzungen der Inkassounternehmen vor allem für den Mittelstand haben. Der BDIU geht davon aus, dass in diesem Jahr die Existenz von rund 35.000 Unternehmen bedroht sein wird. Die Frühjahrsumfrage des BDIU mit Grafiken finden Sie in folgendem Dokument.

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Literaturtipps
Corporate Financial Relations (CFR): Kommunikationsstrategien für mittelständische Unternehmen nach Basel II (letzte Aktualisierung: 15.06.2009)
Corporate Financial Relations (CFR): Kommunikationsstrategien für mittelständische Unternehmen nach Basel II VDM Verlag Dr. Müller, 2009, 59,00 Euro

Die Finanzierungsgewohnheiten der mittelständischen Unternehmen haben sich durch die Eigenkapitalvereinbarung Basel II nachhaltig gewandelt. Um das Vertrauen von Investoren zu gewinnen, sind sie gezwungen, aktiv in einen permanenten Dialog mit ihnen zu treten und ihren Informationsbedarf ständig zu bedienen. Im vorgestellten Buch beschreibt der Autor das Modell der der Corporate Financial Relations und erklärt, wie mittelständische Unternehmen damit sämtliche Kommunikationskanäle nutzen und vernetzen können, um erfolgreich bei der Investorensuche zu sein.

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Checklisten
Entspricht Ihre Kundendatenbank professionellen Anforderungen und was sollten Sie bei der Pflege beachten? (letzte Aktualisierung: 15.06.2009)
Entspricht Ihre Kundendatenbank professionellen Anforderungen und was sollten Sie bei der Pflege beachten?

Mit einer professionellen, gut gepflegten Kundendatenbank lassen sich viele unternehmerische Prozesse optimieren. Sie ist die Basis für ein funktionierendes und erfolgreiches Kundenmanagement. Mithilfe der nachfolgenden Checkliste können Sie überprüfen, ob Ihre Kundendatenbank und deren Pflege professionellen Anforderungen entsprechen.

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Checklisten
Welche Kriterien sollen Wirtschaftsauskunfteien im nationalen und internationalen Kontext erfüllen? (letzte Aktualisierung: 15.06.2009)
Welche Kriterien sollen Wirtschaftsauskunfteien im nationalen und internationalen Kontext erfüllen?

Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunfteien kann helfen, schon vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden, mögliche Risiken in Erfahrung zu bringen, um daraus potentiell resultierenden Forderungsausfällen entgegenzuwirken. Doch auch zwischen den unterschiedlichen Wirtschaftsauskunfteien gibt es Unterschiede in Angebot und Arbeitsweise. Die nachfolgende Checkliste zeigt, welche Qualitätskriterien eine im nationalen und internationalen Kontext tätige Wirtschaftsauskunftei erfüllen sollte.

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Checklisten
Wann sind weiche Negativmerkmale gegeben (letzte Aktualisierung: 10.06.2009)
Wann sind weiche Negativmerkmale gegeben

Weisen potentielle Kunden und Geschäftspartner Negativmerkmale auf, ist die Gefahr, mit Forderungsausfällen konfrontiert zu werden, relativ hoch. Liegen so genannte „harte“ Risikofaktoren vor, ist es sinnvoll, die Geschäftsbeziehung grundsätzlich zu überdenken. Auch wenn gleich mehrere so genannte „weiche“ Negativmerkmale existieren, ist äußerste Skepsis und Vorsicht geboten. Auf jeden Fall ist anzuraten, Präventivmaßnahmen, wie beispielsweise Vorkassevereinbarungen, einzuleiten. Die nachfolgende Checkliste zeigt, an welchen „weichen“ und „harten“ Negativmerkmalen Sie einen risikoreichen Geschäftspartner erkennen können.

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