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Insolvenzverfahren

Ergänzende Inhalte:
Wie Sie als Gläubiger zu Ihrem Recht kommen

Trotz größter Bemühungen lässt sich eine Insolvenz nicht immer vermeiden. Betroffen sind dann nicht nur die Arbeitnehmer und Anteilseigner. Auch Lieferanten, Dienstleister und Investoren gehören häufig zu den Verlierern. Das muss nicht zwangsläufig so sein. Als Gläubiger lohnt es sich, seine Ansprüche weiterhin geltend zu machen. Hier erhalten Sie einen Überblick über das Regelinsolvenzverfahren. Er zeigt auf, welche Rechte Sie haben und wann sich welche Maßnahmen zu deren Durchsetzung lohnen.

Überblick über Vorteile des Insolvenzplanverfahrens

Im internationalen Vergleich gilt das deutsche Insolvenzverfahren durch die vielen Gestaltungsoptionen, die es eröffnet, mitunter als sehr kompliziert. Doch gerade dieser Variantenreichtum kann auch Chancen bieten. Eines der Instrumente, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens beispielsweise zur Sanierung und Restrukturierung von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Unternehmen beitragen können, ist das so genannte Insolvenzplanverfahren, das alternativ zum Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden kann. Welche Möglichkeiten das Insolvenzplanverfahren für die Sanierung notleidender Unternehmen eröffnet und wie Gläubiger davon profitieren, wird im Folgenden überblicksartig dargestellt und kommentiert.

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Überblick über Änderungen der Insolvenzordnung (Überschuldungsbegriff) und des Kreditwesengesetzes durch das FMStG und daraus resultierende Konsequenzen

Das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes – kurz Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) - ist als Eilgesetz von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden und nach Zustimmung des Bundesrats in überwiegenden Teilen am 18. Oktober 2008 in Kraft getreten. Es enthält unter anderem eine Änderung des Überschuldungsbegriffs, die es Unternehmen mit vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten bei positiver Fortführungsprognose ermöglicht, ein sofortiges Insolvenzverfahren zu vermeiden. Im folgenden Dokument erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen insbesondere der Insolvenzordnung und des Kreditwesengesetzes durch das FMStG sowie über ihre Konsequenzen für Schuldner und Gläubiger.

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Übersicht über Änderungen im Insolvenzverfahren durch MoMiG

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist am 1. November 2008 in Kraft getreten. Es ist als Sammelgesetz zu verstehen, durch das zahlreiche Änderungen in anderen Gesetzen vorgenommen werden. Insbesondere die Insolvenzordnung (InsO) ist davon betroffen. Einerseits zielt das MoMiG darauf ab, die Gründung einer GmbH zu vereinfachen. Hierzu sind Musterformulare eingeführt worden. Andererseits sollen mit der neuen GmbH-Novelle Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz besser vor Rechts-Missbrauch geschützt werden. Im folgenden Dokument erhalten Sie einen Überblick über wesentliche gesetzliche Änderungen mit Bezug auf das Insolvenzverfahren sowie über ihre Konsequenzen für Schuldner und Gläubiger.

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