EOS
 
   Home   |   Kontakt   |   Sitemap   |   Impressum   |   EOS Gruppe
Auslandsinkasso

Ergänzende Inhalte:
Wie Sie Ihre Forderungen absichern

Geschäftliche Beziehungen werden zunehmend internationaler. Immer häufiger nutzen deutsche Unternehmer das Angebot von Zulieferern und Dienstleistern außerhalb der eigenen Landesgrenzen und suchen ihrerseits im Ausland nach Kunden. Die Chancen sind groß, doch im Tagesgeschäft erschweren unterschiedliche Rechtssysteme, kulturelle Gepflogenheiten und die räumliche Entfernung häufig den reibungslosen Ablauf der Geschäfte. Hier erhalten Sie wichtige Tipps für Ihr wirtschaftliches Engagement in der Europäischen Union (EU).

Geplante Änderungen zur Harmonisierung der Regelungen zum Zahlungsverzug im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr im Rahmen des Reformvorschlags der EU-Richtlinie 2000/35/EG

Um den EU-Binnenmarkt zu stärken, grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten zu vereinfachen und der sinkenden Zahlungsmoral innerhalb der EU insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission einen Reformvorschlag zur EU-Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr verfasst und an alle Mitgliedsstaaten versandt.

Das Reformvorhaben sieht eine EU-weite Vereinheitlichung von Bestimmungen zum Zahlungsverzug im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr vor. Insbesondere öffentliche Auftraggeber sollen zukünftig durch kürzere Zahlungsfristen und schärfere Sanktionen bei Überschreitung dazu angehalten werden, Rechnungen pünktlicher zu begleichen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen von den geplanten Reformen profitieren, indem das Risiko eines Zahlungsausfalls beim grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr innerhalb der EU für sie minimiert wird. Eine Entscheidung vom EU-Ministerrat über das Reformvorhaben der Kommission wird voraussichtlich Ende 2009 oder Anfang 2010 erwartet.

Download TOP
Übersicht über Änderungen fürs Auslandsinkasso durch GrFordDuG

Seit dem 12. Dezember 2008 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und seit dem 01. Januar 2009 die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. Um eine möglichst unkomplizierte, schnelle und kostengünstige Geltendmachung von grenzüberschreitenden Forderungen zu ermöglichen, ist zeitgleich mit diesen beiden Verordnungen das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung (GrFordDuG) in Kraft getreten. Es enthält die Durchführungsbestimmungen für beide Verordnungen. Im nachfolgenden Dokument erhalten Sie einen Überblick über wesentliche Änderungen für Gläubiger und Schuldner durch das Gesetz.

Download TOP