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Forderungsverkauf

Ergänzende Inhalte:
Wie Sie Ihre Liquidität sichern

Gerät ein Unternehmen in die finanzielle Krise, sind häufig nicht fehlende Aufträge der Grund, sondern ausstehende Forderungen. Eine stabile Liquidität ist heute genauso entscheidend wie eine optimale Risiko- und Bilanzstruktur. Der Forderungsverkauf ist eine interessante Alternative, den Geldfluss im Unternehmen abzusichern. Hier erhalten Sie Hinweise und Tipps, wann es sinnvoll ist, über einen Verkauf notleidender Forderungen nachzudenken.

Gesetzliche Änderungen beim Forderungsverkauf durch die EU-Richtlinien für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) und „Alternative Investment Fund Management“ (AIFM)

Die jüngsten gesetzgeberischen Aktivitäten auf EU-Ebene werden erhebliche Auswirkungen auch auf den Investmentstandort Deutschland haben. Die geänderte Richtlinie für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)“ - allgemein als OGAW IV bezeichnet - wurde am 22. Juni 2009 vom Europäischen Rat verabschiedet. Nach Erarbeitung der wichtigsten Ausführungsregelungen hierzu im sog. Level 2- Verfahren bis zum 1.Juli 2010 wird die Richtlinie sodann bis zum 1. Juli 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten in das nationale Recht umzusetzen sein.

Die EU-Kommission hat zudem das Anliegen der G-20-Gruppe aufgenommen, die Fonds stärker zu regulieren und zu diesem Zweck die „Alternative Investment Fund Management-Richtlinie“ (AIFM) erlassen. Sie wird derzeit zwischen der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament verhandelt und aller Voraussicht nach zu neuen und weiter gehenden Verhaltensanforderungen an die Fondsverwalter und an den Forderungsverkauf führen.

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