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Mahnen und Vollstrecken

Ergänzende Inhalte:
Wie Ihnen das Gericht zu Ihrem Geld verhilft

Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld, wenn ein Kunde oder Geschäftspartner nicht zahlt. Die komplexen und langwierigen Verfahren sind zwar abschreckend, aber ein Verzicht auf Ihre Rechte fördert die schlechte Zahlungsmoral langfristig nur. Zahlreiche Informationen, rechtliche Grundlagen und praktische Tipps zum gerichtlichen Mahnverfahren und zur anschließenden Zwangsvollstreckung erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

Überblick über Änderungen durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG)

Im Zuge der Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts erleichtert der Gesetzgeber Gläubigern zukünftig die Beschaffung von Informationen über Schuldner zur Beitreibung titulierter Forderungen in der Zwangsvollstreckung. Außerdem soll das Verfahren auf Abnahme einer Vermögensauskunft sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses zentralisiert und automatisiert werden. Um das Zwangsvollstreckungsverfahren weiter zu standardisieren, ist für die Zukunft darüber hinaus ein einheitlicher Formularzwang vorgesehen.

Der Deutsche Bundestag hat hierzu mit Zustimmung des Bundesrats am 18. Juni 2009 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) beschlossen. Die neue gesetzliche Regelung wurde am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 2258) veröffentlicht und tritt weitestgehend am 01. Januar 2013 in Kraft.

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